Ausbildung zum Segelflieger

Segelfliegen lernen kann wirklich jeder, der mindestens 14 Jahre alt und einigermaßen gesund ist.

Altersbeschränkungen nach oben gibt es nicht und größere gesundheitliche Einschränkungen sind individuell von zugelassenen Ärzten zu beurteilen.
Ziel der Ausbildung zum Segelflieger ist die Erlangung der Lizenz, der sog. PPL-C (neuerdings auch GPL – „Glider-Pilot-Licence“ genannt). PPL heißt „Private Pilot Licence“ und das „C“ berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen überall auf der Welt, sofern das entsprechende Land der FAI, der internationalen Luftfahrt Organisation angehört – also fast auf der ganzen Erde.

Für die Lizenz muss man übrigens 16 Jahre alt sein, d.h. mit 16 Jahren darf man sich stundenlang alleine zwischen Himmel und Erde tummeln und dabei hunderte von Kilometern zurücklegen. Doch bis dahin ist es bisweilen ein beschwerlicher aber auf alle Fälle ein schöner Weg, auf dem man viele Gleichgesinnte kennen lernt, erfährt, wie man die Gesetze der Physik und Natur für sich nutzen kann, die Erde mal aus einem anderen Blickwinkel sieht und seine eigenen Fähigkeiten und Grenzen erkennt.
Am Beginn jeder fliegerischen Kariere steht allerdings erst einmal das Flugschülerdasein. In dieser Phase stehen dem Flugschüler erfahrene Fluglehrer zur Seite, die ihn in die Welt des Fliegens mitnehmen, ihm mehr und mehr das Flugzeug anvertrauen und schließlich ganz alleine seine ersten Platzrunden fliegen lassen. Der Freiflug, so wird der erste Alleinflug genannt, ist der wichtigste und vielleicht schönste, auf jeden Fall aber der unvergesslichste Moment in einem Fliegerleben. Dabei steuert der Flugschüler, ganz auf sich gestellt, das Flugzeug vom Start bis zur Landung. Für die doppelsitzige Ausbildung wird übrigens in unserem Verein der sehr zuverlässige Bocian (polnisch Storch) verwendet. Auf diesem Flugzeug lernt der Flugschüler zu Starten, zu Landen, Kreise zu fliegen, eine Platzrunde zu drehen und das sichere Beherrschen des Flugzeugs in besonderen Fluglagen. Der Fluglehrer sitzt bei der Ausbildung immer mit im Flugzeug.

Den ersten Alleinflug absolviert der Flugschüler ebenfalls im Bocian. Nach dem Freiflug erlernt der Schüler auf diesem Flugzeugtyp weitere Techniken, wie z.B. das Thermikfliegen. Diese Art der Nutzung von Aufwinden gehört schon zur „Hohen Schule“ des Segelfliegens, weil dadurch erst lange Flüge von mehreren Stunden und natürlich auch Streckenflüge zu anderen Flugplätzen über viele Kilometer möglich werden. Außerdem ist es einfach wundervoll, vielleicht knapp unter einer Wolke mit Falken, Störchen, Milanen und anderen Segelflugzeugen Kreise zu fliegen und sich nur von warmer aufsteigender Luft tragen zu lassen. In dieser Phase der Ausbildung lernt der Flugschüler seinen ersten Einsitzer, den Pirat kennen. Auf diesem Flugzeugtyp legt der angehende Lizenzinhaber seinen ersten Überlandflug über 50 km zurück. Das ist meist die letzte Hürde zur Lizenz. Die praktische Ausbildung zum Segelflugzeugführer endet mit drei Prüfungsflügen.
Keine Praxis ohne Theorie: Parallel zur fliegerischen Ausbildung wird eine theoretische Ausbildung durchgeführt, die vor den Prüfungsflügen mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen wird. Die theoretische Ausbildung unterteilt sich in die Fächer Aerodynamik, Technik, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, Rechtsvorschriften und Menschliche Leistungsfähigkeit.
Alles in allem wird aus einem Flugschüler ein PPL-Inhaber, wenn er

  • eine theoretische Ausbidung in sieben Fächern absolviert hat,
  • eine Flugausbildung mit mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug nachweisen kann,
  • dabei 60 Starts und Landungen gemacht hat, davon 20 alleine,
  • drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf einem anderen Flugplatz durchgeführt hat,
  • eine 50-km-Strecke alleine oder eine 100-km-Strecke mit Fluglehrer geflogen ist,
  • eine Außenlandeübung mit Fluglehrer vorweisen kann
  • und das Flugzeug in besonderen Flugzuständen beherrscht.

Die Ausbildungsdauer darf 4 Jahre nicht überschreiten, d.h. innerhalb dieser Zeit müssen theoretische und praktische Prüfung liegen. Eine einmal erteilte Lizenz ist übrigens unbefristet gültig, wenn man alle zwei Jahre mindestens 25 Starts nachweisen und ein Flugtauglichkeitszeugnis vorlegen kann.

Wie in jeder anderen Sportart auch, werden im Segelflug ebenfalls diverse Wettkämpfe veranstaltet. Am verbreitetsten sind Streckenflugwettkämpfe, bei denen eine vorgegebene Strecke möglichst schnell durchflogen werden muss. Aber auch im Kunstflug kann man sich mit anderen messen.
Die PPL kann auf eigenstartfähige Segelflugzeuge und Reisemotorsegler erweitert werden und ist eine gute Basis für weitere Lizenzen und Berechtigungen, z.B. für Ultraleichtflugzeuge.