Die Ausbildung zum Ultraleichtflugzeug Piloten

Ultraleichtflugzeuge sind kleine, sehr leichte Flugzeuge für maximal zwei Personen. Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich von den Leichtflugzeugen, wie z.B. Cessna 172 Skyhawk oder Piper PA 28 Warrior, nur in der kleineren Bauart und im maximalen Abfluggewicht. Da Ultraleichtflugzeuge in den letzten Jahren einen richtigen Aufschwung erlebt haben, sind sie technologisch auf dem neuesten Stand. Mit ihren leistungsstarken, geräuscharmen und sparsamen Triebwerken sind sie eine kostengünstige Alternative zu Leichtflugzeugen. Das in Deutschland vorgeschriebene Gesamtrettungssystem für UL-Flugzeuge leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Flugsport.

Unser Verein ist in der Lage, eine komplette Ausbildung zur Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz, der sog. SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F) durchzuführen. Dafür stehen Fluglehrer und ein Eurostar SL zur Verfügung. Der folgende Abschnitt soll einen groben Überblick über die Ausbildung geben und versucht, wesentliche Fragen zu beantworten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Tauglichkeitsgrad LAPL)
  • Kopie des Personalausweises Personalausweises oder Reisepasses

Bei Minderjährigen benötigen wir eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, also der Eltern. Das Tauglichkeitszeugnis bekommt man bei speziellen Fliegerärzten. Diese stellen jedoch keine besonderen Anforderungen, außer dass man eine allgemein gute Gesundheit haben sollte. Für die Erstuntersuchung beim Fliegerarzt ist weiterhin
ein Attest eines Augenarztes vorzulegen. Und natürlich dürfen auch Brillenträger fliegen! Die Kosten für den Flieger- und Augenarzt sind selbst zu tragen. Bis zum 40. Lebensjahr ist das Tauglichkeitszeugnis fünf Jahre gültig. Danach muss der UL-Pilot alle 2 Jahre zur Wiederholungsuntersuchung.

Theoretische Ausbildung

Um es gleich vorweg zu nehmen: Theorie und Praxis werden parallel durchgeführt. Allerdings liegt der Schwerpunkt im Winter auf der theoretischen Ausbildung. Im Sommer wird in erster Linie geflogen, wobei die tägliche praktische Flugausbildung erst dann statt findet, nachdem die zu fliegenden Übungen ausführlich besprochen wurden und keine Fragen offen sind.
Für die theoretische Ausbildung sind mindestens 60 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten vorgesehen. Sie teilen sich auf folgende Fächer auf:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik, Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk

Ultraleichtflugzeuge sind in der Regel mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet. Da dieses pyrotechnisch ausgelöst wird, erfolgt eine Einweisung im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.Statt der einfachen Flugfunk-Ausbildung wird die Ausbildung zur Erlangung des „Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst“ – BZF II empfohlen. Es berechtigt zur Ausübung des Funkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und wird z.B. für den Einflug in Kontrollzonen benötigt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge umfasst mindestens 30 Flugstunden. Von diesen müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug absolviert werden.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer >200 km mit Zwischenlandung
  • mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen

Prüfungen

  1. Die Unterweisung in den Umgang mit Pyrotechnik wird mit einer kleinen Prüfung bei uns im Verein abgeschlossen.
  2. Die Prüfung zum BZF II führt die Bundesnetzagentur durch.
  3. Die theoretische und praktische Prüfung wird von einem Prüfer des DAeC abgenommen.

Gültigkeit des Luftfahrerscheins

UL-Lizenzen werden unbefristet ausgestellt. Um die Flugberechtigung zu behalten muss innerhalb der letzten 24 Monate folgende Flugpraxis nachgewiesen werden:

  • 12 Flugstunden
  • 12 Starts- u. Landungen
  • 1 Überprüfungsflug mit Fluglehrer

Informationen zu Ausbildung, Lizenzen sowie alle Formulare und Adressen für Ultraleichtflieger gibt es auf den Seiten des DAeC.